Ab dem Geschäftsjahr 2020 sind alle Unternehmen </ span> die in regulierten Märkte </ span> EU </ span> gelistet sind </ span> müssen ihre Jahresfinanzberichte in ESEF erstellen. </ span> Die Europäische Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde </ span> , allgemein als ESMA bezeichnet, hat eine Liste der ESEF-Anforderungen erstellt, die alle Berichte entsprechen müssen, um konform zu sein. </ span> </ p>
Im Jahr 2013 wurde die Transparenzrichtlinie dahingehend geändert, dass die Emittenten ihre Jahresfinanzberichte in einem elektronischen Berichtsformat erstellen müssten. Die ESMA wurde beauftragt, die regulatorischen technischen Standards (RTS) zu entwickeln, in denen das Format festgelegt ist. Sie entwickelten ESEF oder das European Single Electronic Format, ein iXBRL-Format. Erfahren Sie mehr über ESEF-Rapportierung hier.
Die detaillierten Bestimmungen des Europäischen Einheitlichen Elektronischen Formats (ESEF) sind in den Reporting Technical Standards (RTS) zu ESEF enthalten, die im Abschlussbericht zum RTS zu ESEF finden sind.
Ersteller der Dateien müssen Offenlegungen unter Verwendung des Taxonomieelements mit der korrekten Buchhaltungsbedeutung taggen/mappen, die der markierten Offenlegung am nächsten kommt. Wenn das nächstgelegene Taxonomieelement die Bedeutung falsch darstellt, muss der Emittent ein Taxonomieelement mit dem Titel "Erweiterung" erstellen und die Erweiterung im Kerntaxonomieelement verankern.
Die ESMA hat das ESEF-Berichtshandbuch erstellt, um Unternehmen Anleitungen zur Einhaltung der ESEF-Anforderungen zu geben und allgemeine Probleme im Zusammenhang mit der Erstellung von iXBRL-Dokumenten zu skizzieren. Das Handbuch wurde ursprünglich im Dezember 2017 veröffentlicht, wurde jedoch seitdem im Juli 2019 und Juli 2020 aktualisiert. Man erwartet, dass ESMA das ESEF-Berichtshandbuch weiter aktualisiert wird, da sie erklärt hat, dass sie die Entwicklungen auf dem Markt kontinuierlich überwacht und Feedback von wichtigen Stakeholdern einholen wird, um weitere Leitlinien bereitzustellen.